Jeder Mensch sollte eine Patientenverfügung haben. Aus gegebenem Anlaß weiß ich davon zu berichten ("Sterben" vom 15.05.2006). Hier meine Sammlung an Informationen zu diesem Thema:
| Mit einer Patientenverfügung kann man bestimmen, wie man in einer bestimmten Situation medizinisch behandelt werden soll, wenn man zu dem Zeitpunkt nicht mehr selbst entscheiden kann. Außer nach einem schweren Unfall oder bei fortschreitender schwerer Krankheit sind solche Verfügungen wichtig für das Lebensende, wenn man befürchtet, dass man nicht in Ruhe und Würde sterben kann, sondern dass das Sterben unnötig in die Länge gezogen wird ... (Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz) |
| Allgemeines und Vordruck einer Muster-Patientenverfügung zum downloaden findet man unter www.aerztekammer-bw.de |
| Wichtig: Eine Patientenverfügung sollte mit eigenen Worten formuliert werden |
| Wer eine Patientenverfügung hat, sollte einen Hinweis darauf im Portemonnaie oder beim Personalausweis aufbewahren |
| Broschüren: "Selbstbestimmt vorsorgen für Unfall, Krankheit und Alter durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" und "Muster für eine Vorsorgevollmacht sowie das bundeseinheitliche Musterformlar für eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht und die Broschüre "Informationen über die Rechtslage - Empfehlungen und Adressen" bestellbar per Tel. (06 11) 32 27 80) oder www.hmdj.justiz.hessen.de |
| Die Broschüre "Betreuungsrecht" mit dem Muster zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung" bestellbar unter Tel. (0 18 88) 80 80 80 00 oder www.bmj.bund.de |
| Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, den Betroffenen in allen genannten Angelegenheiten zu vertreten. In einem vorgedruckten Formular, das das Hessiche Ministerium für Justiz herausgibt, können Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Post- und Behördensachen, Vermögensfragen und die Vertretung vor Gericht auf eine ausgewählte Person übertragen werden. |
| Betreuungsverfügung: Wenn jemand aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der dies tut. Hat der Betroffene vorher einen ihm bekannten Betreuer (Ehemann, Tochter) bestimmt, muss kein Fremder per Gerichtsbeschluss eingesetzt werden. In einer Vorsorgevollmacht kann die Bestimmung eines möglichen Betreuers enthalten sein. |
| Alles zum Thema Sterben, Adress- und Linksammlung, Akutelles unter www.patientenverfuegung.de |
| Den Ratgebern "Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW (gegen Geld), im Internet: www.vz-nrw.de |
| Kostenlos ist die Broschüre "Patientenverfügung" vom Bundesministerium für Justiz, bestellbar unter Tel. (0 18 88) 80 80 80 00 oder www.bmj.bund.de |
| Bei der christlichen Patientenverfügung spielt seelsorgerischer Beistand eine wichtige Rolle. Formbögen liegen in Pfarrämtern oder den diakonischen/caritativen Einrichtungen aus. Im Internet unter www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html |
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